Unsere Syrienrecherche

Liebe Freundinnen und Freunde von Amnesty!

Nachdem sich unsere Auricher Amnesty-Gruppe im April 2016 bereits einmal in einer öffentlichen Veranstaltung mit der Menschenrechtslage in Syrien befaßt hatte, haben wir während des Coronalockdowns das Thema Syrien erneut aufgegriffen und wollen einige Aspekte beleuchten. Wir hatten geplant, unsere neu gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen einer erneuten Veranstaltung vorzutragen. Wegen der Kontaktbeschränkungen ist dies zur Zeit nicht möglich, wir stellen deshalb unser Referat ins Netz.

Als Einleitung ein paar Worte zur jüngeren Vergangenheit:

Seit 50 Jahren herrscht der Assad Clan über Syrien. 1970 putschte sich der damalige Verteidigungsminister Hafiz al Assad an die Macht, blieb bis zu seinem Tod im Jahr 2000 Staatschef. Zur Sicherung seines Regimes baute er eine allgegenwärtige Geheimpolizei aus, besetzte alle Schlüsselstellen des Staates mit seinen Gefolgsleuten.

1980 wurde ein Attentat auf ihn verübt, das Hafiz al Assad den Muslimbrüdern anlastete. Die Mitgliedschaft in ihrer Organisation wurde verboten und per Gesetz mit der Todesstrafe belegt. 1982 kam es in Hama, einer Hochburg der Bewegung der Muslimbrüder zu einem Aufstand, Assad setzte die Armee und Luftwaffe gegen die Stadt ein, die über 29 Tage von der Artillerie und mit Bombenflugzeugen beschossen wurde. Die Zahl der zivilen Opfer wurde auf 30.000 geschätzt. Viele Menschen verschwanden danach zusätzlich in den syrischen Gefängnissen.

Nach Assads Tod im Jahr 2000 trat sein Sohn Baschar al Assad die Nachfolge an. Er war in England als Augenarzt ausgebildet worden, das brachte die Hoffnung auf eine Öffnung und Liberalisierung des Regimes mit sich, zumal Baschar al Assad als neuer Präsident einige politische Gefangene amnestierte. Aber die Geheimpolizei setzte ihr Werk ungehindert fort, verhaftete, folterte, Menschen verschwanden, wurden nie wieder gesehen. Jegliche Opposition wurde erstickt.

Syrien während des arabischen Frühlings.

Die Mißwirtschaft des Assadclans und die große Unzufriedenheit der Bevölkerung führte im Jahr 2011, gleichzeitig mit der Welle von Protesten in vielen anderen arabischen Staaten, man spricht deshalb allgemein vom arabischen Frühling, zu landesweiten Demonstrationen. Die friedlichen Demonstranten forderten einen Wechsel des Systems.

Präsident Assad ließ seine Sicherheitskräfte aufmarschieren, die viele Demonstranten festnahmen, Scharfschützen schossen von den Hausdächern in die Demonstrationen. Im Westen gewöhnten man sich an die Meldungen, daß bei jeder großen Kundgebung ein paar Dutzend Demonstranten erschossen wurden.

Das Assadregime bezeichnete die friedlich agierenden Demonstranten als Verschwörer und islamische Terroristen, um so die Brutalität des Vorgehens gegen das eigene Volk zu rechtfertigen. Viele Demonstranten wurden so getötet, besonders die lokalen Anführer der Proteste wurden vom Assadregime gezielt ermordet oder zur Flucht ins Ausland gezwungen um ihr Leben zu retten.

Gleichzeitig ließ Assad aus seinen Gefängnissen viele militante und offen gewaltbereite Islamisten frei, die sich in der eskalierenden Lage an die Spitze der Proteste setzten.

Die Islamisten schritten gleich zur Tat. Sie organisierten Widerstandsgruppen, die sich gegen die Übergriffe des Staatsapparates bewaffneten, die verdeckte und auch offene Hilfe aus der Türkei, Saudi-Arabien und den Emiraten erhielten. Im Laufe der folgenden Monate gelang es vielen Widerstandsgruppen ihre Städte und Landstriche von der Staatsmacht zu befreien, es kam nach und nach zum offenen Bürgerkrieg im Land. Der Sicherheitsapparat geriet immer mehr in die Defensive, konnte erst nach massiver Luftunterstützung aus Rußland und mit iranischen Söldnertruppen wieder die Oberhand gewinnen.

Menschenrechtsverletzungen in diesem Konflikt.

Kriegsgräuel und Menschenrechtsverletzungen wurden von allen Seiten begangen. Aber nach Einschätzung der UN und objektiver Nicht-Regierungsorganisationen wie Amnesty international oder Human Rights Watch wird der überwiegende Teil der Gewaltanwendungen wie schließlich auch Giftgasangriffe, Bombenangriffe aus der Luft sowie gezielter Artilleriebeschuß von Wohnvierteln , Krankenhäusern, Märkten und Schulen der syrischen Armee und ihren Verbündeten angelastet. Der Krieg Assads gegen das eigene Volk führte zu einer enormen Anzahl von Todesopfern, internationale Organisationen schätzten die Zahl der Toten 2017 auf mindestens 400.000. Etwa die Hälfte der syrischen Bevölkerung wurde vertrieben oder floh in andere Gebiete bzw. ins Ausland. Nach aktuellen Schätzungen der UNHCR beträgt die Zahl der syrischen Flüchtlinge gut 13 Millionen, die Hälfte im Inland, die andere Hälfte flüchtete in Nachbarstaaten und ein kleinerer Teil auch nach Europa.

Folter in den syrischen Gefängnissen.

In den Gefängnissen des Regimes wurde und wird systematisch gefoltert, Tausende Regimekritiker kamen in den Gefängnissen ums Leben. Bereits im August 2016 hatte Amnesty international die Zahl der in den syrischen Gefängnissen Getöteten auf bis zu 17.000 geschätzt. Das Syrian Network for Human Rights (SNHR) spricht Stand August 2020 von 14.423 durch Folter in den Gefängnissen getöteten Menschen.

Ein syrischer Militärphotograph, dessen Name zu seiner eigenen Sicherheit geheim gehalten wird und der allgemein ‚Caesar‘ genannt wird, mußte von Berufs wegen Photos von den Getöteten anfertigen. Caesar photographierte die Opfer von Kriegshandlungen, aber auch die in den Gefängnissen Hingerichteten oder unter der Folter verstorbenen Gefangenen. 2013 setzte sich Caesar mit seiner Familie aus Syrien ab, schmuggelte dabei über 50.000 digitale Photographien ins Ausland. Davon waren 28.000 Bilder aus syrischen Gefängnissen, die insgesamt den Tod von 6786 Gefangenen dokumentieren. Diese Bilder wurden zu Teil der Öffentlichkeit zugängig gemacht, ein Teil auch im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York ausgestellt.

Viele in syrischen Gefängnissen verschwundene Personen konnten an Hand dieser Bilder identifiziert und ihre Ermordung durch die Sicherheitskräfte bewiesen werden. An Hand dieser Bilder ist auch die systematische Anwendung von Folter in den syrischen Gefängnissen erwiesen.

Einige dieser Bilder dienen auch als Beweismittel in einem Prozeß, der momentan in Koblenz stattfindet, doch davon wollen wir später detailliert berichten.

Angeregt durch diese Dokumentation des Grauens in den syrischen Gefängnissen beschloß der amerikanische Kongreß das Gesetz H.R. 31, auch „Caesar Syria Civilian Protection Act“ genannt. Dieses Gesetz trat im Dezember 2019 in Kraft und beinhaltet personenbezogene Sanktionen gegen den syrischen Präsidenten, seine Minister, führende Militärs und Chefs der Sicherheitsdienste, Gefängnisdirektoren und viele weitere systemrelevante Personen. Durch das Gesetz wurden auch Sanktionen gegen die syrische Zentralbank in Kraft gesetzt, und es wurde aber auch ein Handelsembargo gegen die Rüstungs-, Erdöl- und Bauwirtschaft in Syrien verhängt, das die schwierige Wirtschaftslage unter dem Assad-Regime noch weiter verschärft.

Die momentane Situation der Menschen in Syrien:

Die Situation der Menschen in Syrien hat sich im Jahr 2020 als Folge von verschiedenen Ereignissen besonders verschlechtert, eines sind sicher die Folgen des Caesar Gesetzes. Dadurch geraten auch libanesische Investoren und Banken in eine Krise und der Wiederaufbau in Syrien stockt. Hieraus entwickelte sich auch ein Konflikt innerhalb des Assad-Clans, da Teile der Regierung entlassen wurden und Teile des Vermögens von Rami Makhlouf (Cousin von Bashar al-Assad, kontrolliert 60 % der syrischen Wirtschaft, reichster syrischer Oligarch) beschlagnahmt wurden.

Die Auswirkungen des Caesar-Gesetzes die kleinen Leute

Die amerikanischen Sanktionen beschleunigen den Währungsverfall und die Preissteigerungen im Land: Während noch 2011 ein US-Dollar 47 Lira entsprachen sind es inzwischen auf dem Schwarzmarkt 5000 Lira. Ein Mann berichtete zum Beispiel dem Oppositionssender Syria TV, dass er 2000 Lira pro Tag verdiene, jedoch ein Brot mittlerweile 700 Lira und ein Kilo Tomaten 900 Lira koste. (Quelle: tagesschau.de, Stand: 15.06.2020, S. 8)

Einige Händler füllen ihre Lager kaum noch schließen ihre Geschäfte ganz. Der Einkauf von Fleisch oder eine ausgewogene Ernährung sind kaum noch möglich. „Wie soll jemand, der 20000 SL im Monat verdient, ein Kilo Fleisch für 13000 Lira kaufen?“ (Quelle: tagesschau.de, Stand: 15.06.2020, S. 7).

Dadurch hat sich auch die Arbeitslosigkeit im Land erhöht, vor allem bei den Tagelöhnern.

Zudem sind während der Erntezeit viele Brände überwiegend in Gebieten des Regimes entstanden. Hierbei wird von vielen Seiten Brandstiftung vermutet. Dies hat zur Folge, dass viele Menschen auf Lebensmittelhilfen angewiesen sind. Im Norden Syriens sind beispielsweise 10 Millionen Menschen von der Unterstützung des Welternährungsprogramms abhängig. (Quelle: tagesschau.de, Stand: 29.06.2020, S. 11)

Augenzeugen zufolge sind vor allem Familien mit Kindern betroffen, da sie die Grundbedürfnisse nicht abdecken können. Zudem sind Medikamente knapp, denn die Devisen zum Einkauf fehlen, und eine Verstärkung der Sanktionen würde diese Situation weiter verschlechtern.

Die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Menschen

Am 22.03.2020 gab das syrische Regime den ersten Fall bekannt. Daraufhin verlangte das Regime das Ende der Sanktionen um die medizinische Versorgung aufrechterhalten zu können, obwohl das Regime selbst für die Zerstörung der medizinischen Zentren und die willkürliche Inhaftierung von medizinischem Personal vor allem im Norden verantwortlich ist. (Quelle: SNHR: The Most Notable Human Rights Violations in Syria in the First Half of 2020, Stand: 03.07.2020, S. 8)

Nach Angaben von SNHR (Syrian Network for Human Rights) wurde den medizinischen Zentren die Weitergabe von Fallzahlen verboten, so dass die Zahlen nur über das syrische Gesundheitsministerium herausgegeben werden. Es werden häufig andere Gründe als Covid 19 als Todesursache genannt.

Es finden zwangsläufig Menschenansammlungen an Geldautomaten und Zentren für Brotausgabe statt, die Menschen können die Abstandsgebote nicht einhalten.

Die Gefängnisse sind besonders gefährdet, da sie über keine medizinische Versorgung, keine Belüftung und keine Sauberkeit verfügen. Nach Angaben von SNHR steht einem Gefangenen weniger als 1 m² zur Verfügung. Kontakt haben die Häftlinge mit den Wärtern sowie den iranischen und irakischen Milizen, wodurch sich die Ansteckungsgefahr erhöht. (Quelle: SNHR: The Most Notable Human Rights Violations in Syria in the First Half of 2020, Stand: 03.07.2020, S. 9)

Die Flüchtlingslager sind ebenfalls Gefahrenpunkte, da dort die Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen nicht möglich ist (kein Abstand, kein fließendes Wasser, keine Reinigungsmittel, gemeinsame Toiletten).

Im Nordwesten von Syrien sind kaum medizinische Zentren verfügbar, keine Betten, keine Beatmungsgeräte.

Die Versorgung der Menschen mit Hilfsgütern im Norden Syriens hat sich nach der Versammlung des UN-Sicherheitsrates im Juli 2020 noch verschlechtert, da China und Russland hier die Schließung eines der beiden verbliebenen Grenzübergänge für dieses Gebiet durchgesetzt haben. Davon sind 2,8 Millionen Menschen (darunter 500000 Kinder nach Angaben von UNICEF) betroffen.

Gerechtigkeit für die Opfer

Die US-Sanktionen gegen die Bank von Syrien und Mitglieder der syrischen Regierung sowie führende Militärs und Leiter von Geheimdiensten und Gefängnissen schränken zwar deren Reisemöglichkeiten und Finanzaktionen ein, zur Rechenschaft gezogen für schwere Verbrechen wird dadurch jedoch niemand. In Syrien werden diese Menschenrechtsverletzungen straffrei bleiben, aber das Weltrechtsprinzip bietet hier noch eine Handhabe.

Das Weltrechtsprinzip ist etwas, das näher erläutert werden muß: Markus Beeko, der Generalsekretär der deutschen Amnesty Sektion schreibt dazu:

„Seitdem der internationale Strafgerichtshof in Den Haag 2002 seine Tore öffnete, müssen Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen jedoch damit rechnen, zur Rechenschaft gezogen zu werden – auch und gerade, wenn sie sich im Ausland aufhalten. Allerdings blieben die Ankläger bislang allzu oft zahnlose Tiger, weil ein Staat das Gericht nicht anerkannt hat oder die UN-Vetomächte ein Mandat blockieren.

Seit 15 Jahren jedoch eröffnet Paragraph 1 des Völkerstrafgesetzbuchs, auch als Weltrechtsprinzip bekannt, weitere Möglichkeiten der Strafverfolgung – und Deutschland spielt in der Umsetzung eine Vorreiterrolle: Auch wenn die Taten im Ausland verübt wurden, können Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen hier vor Gericht gestellt werden. Mit Erfolg: 2015 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart den Präsidenten der Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas (FDLR) Ignace Murwanashyaka und dessen Stellvertreter Straton Musoni zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen in der demokratischen Republik Kongo im Jahr 2009.

Für die Ahndung der Verbrechen in Syrien ist es dieses Weltrechtsprinzip, was Hoffnung gibt. Nachdem Russland und China im UN-Sicherheitsrat wiederholt die Untersuchung von Kriegsverbrechen durch den Internationalen Gerichtshof verhindert hatten, haben in diesem Jahr syrische Menschenrechtsanwälte und Folterüberlebende beim Generalbundesanwalt in Deutschland Strafanzeige gegen Verantwortliche des Regimes von Baschar al-Assad gestellt – wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Unterstützt werden diese Bemühungen vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).“

( Amnesty Journal 12 / 2017 )

Der Prozeß vor dem Koblenzer Oberlandesgericht

Dass es überhaupt zu dem Prozeß in Koblenz gekommen ist, dafür spielte der Zufall eine große Rolle: 2006 verhaftet der Geheimdienstmitarbeiter Anwar R. den Menschenrechtsanwalt al-Bunni in Syrien. Al-Bunni verbringt ein Jahr in Untersuchungshaft, wird 2007 wegen „Verbreitung staatsgefährdender Falschinformation“ zu 5 Jahren Haft verurteilt.

Anwar R. macht beim Geheimdienst Karriere, wird zu Oberst befördert und leitet einige Jahre die Ermittlungseinheit 251 im Al Khatib-Gefängnis, die berüchtigt ist für die durchgängige Folterung aller ihrer Häftlinge, vielfach führt die Folter zum Tode der Gefangenen.

2012 setzt sich Anwar R. aus Syrien ab, erhält in Deutschland Asyl gewährt. Zum Jahreswechsel 2014/2015 läuft der Geheimdienstoberst in Berlin al-Bunni über den Weg. Al-Bunni erkennt den Geheimdienstler wieder und erstattet Anzeige.

Nach dem Weltrechtsprinzip wird vor dem Koblenzer Oberlandesgericht der Prozeß gegen Anwar R. und einen untergeordneten Geheimdienstmitarbeiter eröffnet. Dem Oberst Anwar R. wirft die Anklage Folter von 4000 Menschen mit mindestens 58 Todesfällen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Sein Mitangeklagter muß sich wegen Beihilfe dazu verantworten, weil er mindestens 30 Demonstranten in die von Anwar R. geleitete Al-Khatib-Abteilung gebracht hat.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) war bisher mit Vertretern bei allen Prozeßtagen anwesend und stellt von allen Verhandlungstagen eine Zusammenfassung ins Netz.

https://www.ecchr.eu/fall/prozessberichte-weltweit-erster-prozess-zu-folter-in-syrien/

Die befragten zeugen berichten mehr oder weniger ausführlich über ihre Folterung in al-Katib, viele haben körperliche oder psychische Langzeitfolgen davon zurückbehalten. Es wird häufiger betont, wie wichtig dieser Prozeß für die Zeugen ist, daß ein Folterer zumindest zur Rechenschaft gezogen wird.

Der in Al-Khatib gefolterte syrische Filmemacher Feras Fayyad betont auch: Er wäre bereit zu verzeihen, wenn Anwar R. sich entschuldigte und zugäbe, was in Al Khatib passiert sei – willkürliche Gewalt und Folter.

Einer der beiden Angeklagten, Eyad A., 44, ein ehemaliger Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes, ist inzwischen verurteilt worden, das Urteil lautet auf viereinhalb Jahre Gefängnis, weil er Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleistet hat. Konkret bedeutet dies: Beihilfe zu Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung in 30 Fällen.

Wichtig ist, daß die Richterin die massive Unterdrückung durch das syrische Regime mit den systematischen Menschenrechtsverletzungen in ihrer Begründung des Urteils festgestellt hat, so daß für weitere Täter ein Präzedenzfall geschaffen ist.

Am 13. Januar 2022 hat das Koblenzer Gericht im Al-Khatib Prozeß auch sein Urteil mit lebenslanger Haftstrafe gegen den Hauptangeklagten, Anwar R.,  verkündet. Der Hauptangeklagte wurde für schuldig befunden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben im Auftrag des syrischen Assad-Regimes. Ein wenig Gerechtigkeit für das syrische Volk!

Quellen und weiter führende Literatur:

zur Flüchtlingsproblematik:

https://www.unhcr.org/news/press/2018/3/5aa1ad2e4/syria-conflict-7-years-colossal-human-tragedy.html?query=Syria

https://www.unhcr.org/news/press/2018/2/5a9015584/un-chiefs-call-stepped-up-support-vulnerable-syrians-refugees-host-communities.html?query=Syria

https://www.unhcr.org/statistics/unhcrstats/5e57d0c57/mid-year-trends-2019.html?query=Syria

https://www.unhcr.org/news/latest/2020/6/5eea140f4/global-forced-displacement-vastly-widespread-2019.html?query=SyriaSyria

zur Folterdokumentation durch Caesar:

„Sag Bescheid, wenn er tot ist“,Amnesty journal 1/2020

https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-journal/syrien-sag-bescheid-wenn-er-tot-ist

Syria: Stories behind Photos of killed detainees, Human Rights Watch 16. Dez. 2015

https://www.hrw.org/de/news/2015/12/16/syrien-die-geschichten-hinter-den-fotos-getoeteter-

gefangener

Das Caesar Gesetz im Originaltext:

https://www.congress.gov/bill/116th-congress/house-bill/31/text

Speziell zum größten syrischen Gefängnis Saydnaya:

https://www.amnesty.ch/de/laender/naher-osten-nordafrika/syrien/dok/2017/saydnaya-gefangene-gefoltert-und-getoetet

14. Januar 2022